Kurzbeschreibung:
Sie wollen eine internationale Fachkraft in Ihrem Betrieb beschäftigen oder dieser eine Ausbildung anbieten? Ihre Fachkraft benötigt die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation? Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes am 1.März 2020 können Unternehmen qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (§81a AufenthG) schneller und mit mehr Planungssicherheit einstellen. Auch das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation kann dadurch ggf. beschleunigt werden. Seit dem 1. Januar 2026 unterstützt die Beratungsstelle „Anerkennung und Qualifizierung im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens“ die Zentrale Ausländerbehörde Rheinland-Pfalz.
Zielgruppe & Teilnahmevoraussetzungen:
Das Angebot richtet sich an Betriebe in Rheinland-Pfalz und ist kostenfrei.
Inhalt:
Dauer / Umfang:
01.01.2026 - 31.12.2026 Beratungsform: E-Mail telefonisch virtuell persönlich
Starttermin:
individuell
Kosten:
Kostenfrei


