Kurzbeschreibung:
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Um in Deutschland als Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin oder Apotheker/Apothekerin arbeiten zu dürfen, bedarf es der deutschen Approbation. Für die Ausstellung der Berufserlaubnis/Approbation ist in RLP das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Koblenz zuständig.
Seit dem 01.08.2024 erfolgt die Antragsstellung für Personen, die ihre Ausbildung in einem Drittstaat (also in einem Staat außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz) abgeschlossen haben, postalisch über ProfeS:
Fallmanagement
ProfeS GmbH
Max-von-Laue-Str. 3
76829 Landau
ProfeS leitet die Unterlagen an das LSJV Koblenz weiter, wenn diese vollständig sind. Im Anschluss erfolgt die weitere Bearbeitung durch das LSJV.
Link zu den Antragsformularen:
https://lsjv.rlp.de/themen/gesundheit/gesundheitsberufe/approbationen-fuer-akademische-heilberufe
Personen, die Ihre Ausbildung in RLP oder in einem Staat der EU, des EWR oder der Schweiz abgeschlossen haben und beabsichtigen, ihre Tätigkeit in RLP auszuüben, wenden sich weiterhin direkt an das LSJV.
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