Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat den teilweisen Zulassungsstopp für Integrationskurse auf unbestimmte Zeit verlängert. Laut aktuellem Trägerrundschreiben können im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keine Zulassungen nach § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden.
Davon betroffen sind insbesondere Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete, Menschen aus der Ukraine sowie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die bislang im Rahmen freier Kursplätze zugelassen werden konnten.
Wichtig für Interessierte:
Eine private Zahlung (Selbstzahler) für die Kursteilnahme ist bei uns jederzeit möglich.
Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein alternativer Kostenträger genutzt werden.
Wenn Sie einen Integrationskurs besuchen möchten, beraten wir Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir unterstützen Sie bei der passenden Lösung.
