Sehr geehrte Prüfungsteilnehmer*innen,
Sie haben sich bei uns zu einer Sprachprüfung angemeldet. Prüfungsdatum sowie Prüfungsort erhalten Sie i.d.R. unmittelbar vor der Prüfung nochmals als Erinnerung.
Damit es am Prüfungstag zu keinen Problemen kommt ist folgendes zu beachten: Laut der Prüfungsordnung muss die Identität von Teilnehmer*innen am Prüfungstag zweifelsfrei nachgewiesen werden. Gefordert wird hierfür ein amtlicher Lichtbildausweis, der von einer Behörde ausgestellt wurde.
Es muss sich um ein Original handeln, Kopien oder Fotos können nicht akzeptiert werden.
Zulässig Ausweise sind:
-Personalausweis
-Reisepass
-Elektronischer Aufenthaltstitel
-Fiktionsbescheinigung (gültige Bescheinigung eines vorläufigen Aufenthaltsrechts)
Achtung: Ohne gültigen amtlichen Lichtbildausweis ist die Teilnahme an einer Prüfung nicht möglich! Es gibt nur eine einzige Ausnahme von dieser Regel:
Momentan können einige Behörden Aufenthaltstitel und Ausweisdokumente nicht vor Ablauf der Gültigkeit aktualisieren. In diesem Fall händigen die Behörden ein Schreiben aus, das die Gültigkeit der abgelaufenen Dokumente verlängert. Wir akzeptieren ein behördliches Verlängerungsschreiben in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument, wenn beides im Original vorgelegt wird. Bestehen jedoch Zweifel an der Identität, so ist die Teilnahme an einer Prüfung nicht möglich.
Wichtig: Das Gelände des Prüfungsortes darf nicht verlassen werden, nehmen Sie sich bitte ausreichend Essen und Trinken für die Prüfungsdauer mit.
Handys, Smartphones, Smartwatches etc. sind während der Prüfung verboten. Lassen Sie diese Geräte vorzugsweise Zuhause, Sie können vor Ort ein Festnetztelefon für wichtige Gespräche nutzen.